

Der Bereich des Zusammenlebens unserer Schule hat laut dem Gesetz 1620 unter anderem die Aufgabe, Präventionsmaßnahmen voranzutreiben, indem die Faktoren identifiziert und entsprechend unterbunden werden, die das Auftreten folgenschwerer Ereignisse motivieren oder deren Wiederholung erleichtern können. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Verletzung der Menschenrechte zu verhindern, damit es nicht zu entsprechenden Vorfällen kommt, die das